Die Einteilung/Eingruppierung im TVöD in der Physiotherapie!

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet wird meistens im TVöD eingruppiert, mittlerweile gibt es aber auch Haustarifverträge. Hier möchte ich nur kurz den TVöD erörtern, denn dieser wird oft als "Verhandlungsgrundlage" in der physiotherapeutischen Praxis herangezogen.

TVöD-Bund Tabelle

Die Einteilung erfolgt in den Stufen E-5 bis E-10:

E-05 bis E-08: Für Physiotherapeuten ohne Leitende Funktion!

E-05 bis E-07 = Einfache Tätigkeiten (Massage, Übungsbehandlung, AT u. a.)

E-08 = Schwierige Aufgaben (ZNS/Palliativ/TEP-Behandlung u.a.)

E-09 bis E-10: Für Physiotherapeuten in Leitender Funktion (E-10 = Bachelor/Master) 

1 2 3 4 5 6
E 10 2.916,44 3.225,48
3.468,92
3.712,37
4.174,88
-
E 9b 2.586,77 2.857,36
2.999,18
3.383,71
3.688,02
-
E 9a 2.586,77 2.857,36 2.904,65 2.999,18 3.383,71
E 8 2.427,23
2.680,10
2.798,30
2.904,65
3.022,81
3.097,26
E 7 2.278,35
2.514,67
2.668,29
2.786,48
2.875,10
2.957,82
E 6 2.235,78
2.467,40
2.585,57
2.697,84
2.774,66
2.851,47
E 5 2.145,97
2.366,97
2.479,23
2.591,49
2.674,21
2.733,30
Gültigkeit der Tabelle: ab 01.03.2015
http://www.oeffentlichen-dienst.de

Steigerungsmöglichkeiten!

Nach einem Jahr in 1 geht es auf 2.
Nach 2 Jahren in 2 geht es in 3.
Nach 3 Jahren in 3 geht es in 4.
u. s. w.

Und die Arbeitsbedingungen?

Wöchentliche Arbeitszeit = 39 bis 40 h.

Erholungsurlaub [5-Tage-Woche] = 29 Tage (Ab dem 55 Lebensjahr = 30 Tage)

In der Praxis nicht anwendbar!

Die Orientierung am TVöD ist in der freien Praxis nicht anwendbar. Schon allein weil die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge in der freien Praxis sich deutlich von öffentlichen Einrichtungen unterscheiden.

  1. Arbeitszeit pro Woche wird anders geregelt!
  2. Erholungsurlaub wird anders geregelt!
  3. Fortbildungsurlaub wird anders geregelt!
  4. In der Klinik ein 30 Minuten Takt! (In der Praxis meist 20 Minuten Takt!)

Weitere Problempunkte!

Die Einstufung wäre schwierig, weil die weiteren Arbeitsbedingungen sich von Praxis zu Praxis und der Tätigkeit in der Klinik unterscheiden.

  1. In der Praxis wird nicht immer im 30 min. Takt behandelt wie in der Klinik!
  2. Die Aufgabenbereiche lassen sich nicht gut abgrenzen wie in der Klinik!
  3. Sollen die Steigerungsmöglichkeiten auch durchgeführt werden?
  4. Hausbesuche und Kilometergeld sind im TVöD nicht vorgesehen!
  5. Eingruppierung vom Qualitätsbeauftragten & Fachlichen Leiter sind nicht vorgesehen!
  6. Das Vergütungsgefälle in Deutschland muss berücksichtigt werden!

Was in der Praxis benötigt wird, ist ein individuelles Gehaltskonzept!

In der freien Praxis ist ein Gehaltskonzept wesentlich vorteilhafter, als die Orientierung an dem TVöD. In einem guten Gehaltskonzept sind viele Gegebenheiten einer Praxis integriert. Sei es anfallende Aufwandsentschädigungen (Kilometergeld), Gehaltsoptimierungen oder Fortbildungskostenübernahmen. Sind diese erfolgreich integriert, lässt sich einiges an Geld sparen und einiges in der Praxis binden. Zusätzlich wird die Qualität der Praxis gesteigert und direkt ein höherer Umsatz erwirtschaftet.

Mein Buch kann diese Probleme lösen! 

Innerhalb meines Buches habe ich alles zusammengestellt, was in der physiotherapeutischen Praxis wichtig ist. Nicht nur oben genanntes Thema wird abgehandelt, erfahren Sie auch alles notwendige über: Arbeitszeiten, Urlaub, Gehaltskalkulation, Entlohnungsformen und vieles mehr! 

Weitere Informationen finden Sie [Hier].

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Stefan Konietzko
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