Die fachliche Leitung in der Physiotherapie!

In einer Praxis kann es, ab einer bestimmten Größe oder Zweigpraxisexpansion, notwendig werden, einen fachlichen Leiter zu ernennen oder einzustellen. Dieser ist dann dafür zuständig die Aufgaben, die sonst der Praxisinhaber innehat, teilweise zu übernehmen. Die bisherigen Definitionen des fachlichen Leiters reicht von „Nichts zu sagen“ bis hin zum Geschäftsführer und liegt ganz im Ermessen des Praxisinhabers und der vertraglichen Reglementierung. Hierzu gibt es für die Physiotherapie keine Orientierungen und Vorgaben, aber hier werden Sie fündig.

In der Regel handelt es sich bei dem fachlichen Leiter um einen Ausbau der Tätigkeit als Qualitätsbeauftragter.

Berufserfahrung des fachlichen Leiters!

Berufserfahrung bedeutet, in diesen Zusammenhang, grundsätzlich die Erfahrung als Physiotherapeut. Nebensächlich die Erfahrung als fachlicher Leiter. In der Regel wird ein schon vorhandener Mitarbeiter zum fachlichen Leiter ernannt. Eher selten wird jemand Externes als fachlichen Leiter eingestellt. Es ist generell schwierig, die Akzeptanz der Mitarbeiter zu erlangen, wenn ein für die Mitarbeiter schwer einzuschätzender externer neuer Mitarbeiter diese Position einnehmen soll.

Qualifikation des fachlichen Leiters!

Von Vorteil ist es, wenn der fachlichen Leiter sich auskennt mit den Themenbereichen: 

  1. Arbeitsrecht 
  2. Betriebswirtschaft
  3. Organisation
  4. Mitarbeiterführung
  5. Soziale Rentabilität
  6. u. a.

Es gibt noch weitere nützliche Qualifikationen. Je qualifizierter der fachlichen Leiter ist, um so weniger böse Überraschungen wird es geben. Manchmal wird aber auch nur ein fachlicher Leiter gebraucht, damit einer da ist. Er hat keine Handlungskompetenzen und ist nur dafür da die Fehlzeiten des Praxisinhabers zu kompensieren oder weil er für die Zulassung benötigt wird. 

Fortbildungsverpflichtung des fachlichen Leiters!

Der fachliche Leiter wird den Krankenkassen gemeldet und führt, seit dem 01.01.2008, zur Fortbildungsverpflichtung. Diese Verpflichtung ergibt sich gemäß den §§ 124 & 125 SGB V und wird über die Rahmenverträge mit den Krankenkassen umgesetzt. Das ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem normalen Angestellten und tritt auch bei dem "damit einer da ist" fachlichen Leiter in Kraft.

Kompetenzbereiche des fachlichen Leiters!

Damit eine Gehaltseinstufung des fachlichen Leiters möglich wird, sollte der fachliche Leiter in entsprechende Kompetenzbereiche eingegliedert werden. Die jeweiligen Stufen entscheiden dann über den Tätigkeitsbereich und die Gehaltseinstufung. Darin haben die wenigsten Erfahrung, aber das Problem lässt sich einfach lösen.

Meldung der fachlichen Leitung!

Die fachliche Leitung muss den Krankenkassen gegenüber gemeldet werden. Ein Formular zum An-/Ab- und Ummelden der fachlichen Leitung habe ich im Downloadbereich hinterlegt. Denn auch der Wechsel der fachlichen Leitung muss unmittelbar gemeldet werden.

Gehalt des fachlichen Leiters!

Je nach Augabenbereiche, die der fachliche Leiter in einer physiotherapeutischen Praxis hat, sollte der fachliche Leiter auch entsprechend vergütet werden. In erster Linie wird immer an die Kosten gedacht. Doch der Wert eines fachlichen Leiters wird stark unterschätzt. In der Regel ist es so, dass der fachliche Leiter durch eine Basistätigkeit als Qualitätsbeauftragter die Kosten seiner Tätigkeit mehrfach einspielt. Doch dazu bedarf es der Regulierung der Tätigkeit.

Aufbau eines PKV-Vergütungskonzeptes!

Über den Aufbau einer innovativen PKV-Vergütung kann der fachliche Leiter die Rentabilität der Praxis steigern. Schon haben sich die Lohnkosten absolut amortisiert.

Arbeitsplatzbeschreibung des fachlichen Leiters!

Die Regulierung der Tätigkeit des fachlichen Leiters sollte in einer ausführlichen Arbeitsplatzbeschreibung enthalten sein. Es sind sehr viele Bestandteile der Tätigkeit die es zu regulieren gilt, sei es die Aufzählung der Tätigkeiten oder die Ausschlüße.

Vertragsmodalitäten des fachlichen Leiters!

Einige wesentliche Verpflichtungen sollten in dem Vertrag enthalten sein. Beispielsweise sollte die Fortbildungsverpflichtung und die Zuständigkeit in der Praxis festgehalten werden.

Bestellen Sie noch heute!

Einen Mustervertrag mit ausführlicher Arbeitsplatzbeschreibung finden Sie im Shop. In diesem finden Sie Informationen, Orientierung und Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Vertrags. Ein Formular um diesen zu bestellen, befindet sich auch dort. Zum kurzen drüberschauen habe ich Auszüge im Downloadbereich hinterlegt.

 

grafik-fachlicher-leiter







 

Mein Buch kann diese Probleme lösen! 

Innerhalb meines Buches habe ich alles zusammengestellt, was in der physiotherapeutischen Praxis wichtig ist. Nicht nur oben genanntes Thema wird abgehandelt, erfahren Sie auch alles notwendige über: Arbeitszeiten, Urlaub, Gehaltskalkulation, Entlohnungsformen und vieles mehr! 

Weitere Informationen finden Sie [Hier].

Kontakt

Stefan Konietzko
Kölner Str. 105
42651 Solingen

Telefon:
0212 / 64 59 35 33

E-Mail:
info@skopinno.de